Doppelte Haushaltsführung: Wo & Wie Sie Steuern Sparen!

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Doppelte Haushaltsführung: So funktioniert's und wo Sie es in der Steuererklärung angeben!

Hey Leute! Ihr habt euch bestimmt schon mal gefragt, was es mit der doppelten Haushaltsführung auf sich hat und wie ihr damit Steuern sparen könnt, oder? Keine Sorge, ich erkläre euch das ganz easy! In diesem Artikel erfahrt ihr alles, was ihr wissen müsst: Was die doppelte Haushaltsführung überhaupt ist, wer sie nutzen kann, welche Kosten absetzbar sind und vor allem, wo ihr das Ganze in eurer Steuererklärung eintragen müsst. Also, schnallt euch an, es wird spannend!

Was ist die doppelte Haushaltsführung?

Okay, fangen wir ganz vorne an: Was bedeutet doppelte Haushaltsführung eigentlich? Ganz einfach: Es bedeutet, dass ihr neben eurem Hauptwohnsitz (also da, wo ihr euch überwiegend aufhaltet) noch einen weiteren Haushalt habt, weil ihr aus beruflichen Gründen umziehen musstet oder beruflich viel unterwegs seid. Dieser zweite Haushalt muss dabei gewisse Kriterien erfüllen, damit das Finanzamt das Ganze anerkennt. Das ist mega wichtig, denn nur dann könnt ihr die Kosten absetzen und Steuern sparen. Denkt dran, es geht darum, dass ihr beruflich einen zweiten Haushalt habt. Wenn ihr aus privaten Gründen eine Zweitwohnung habt, gilt das nicht.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Damit das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung akzeptiert, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein. Hier die wichtigsten:

  • Erstens: Ihr müsst am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand haben. Das bedeutet, dass ihr dort eine Wohnung habt, die ihr selbst bewohnt und in der ihr auch eure wichtigsten persönlichen Dinge habt. Das kann eine eigene Wohnung sein oder ein Zimmer in einer WG. Wichtig ist, dass ihr dort euer Lebensmittelpunkt habt.
  • Zweitens: Der zweite Haushalt muss aus beruflichen Gründen eingerichtet sein. Das bedeutet, dass ihr euch am Arbeitsort eine Wohnung nehmt, weil ihr sonst nicht oder nur schwer zur Arbeit kommen könntet. Die Entfernung zu eurem Hauptwohnsitz spielt dabei auch eine Rolle. In der Regel muss die Entfernung zwischen eurem Hauptwohnsitz und eurem Arbeitsort so groß sein, dass ein tägliches Pendeln unzumutbar ist.
  • Drittens: Ihr müsst die Kosten für den zweiten Haushalt selbst tragen. Dazu gehören Miete, Nebenkosten, aber auch die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung der Wohnung.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnt ihr die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in eurer Steuererklärung angeben.

Wer kann die doppelte Haushaltsführung nutzen?

Die doppelte Haushaltsführung ist nicht für jeden geeignet. Grundsätzlich können Arbeitnehmer, aber auch Selbstständige und Freiberufler diese steuerliche Vergünstigung nutzen. Wichtig ist, dass ihr die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Hier ein paar Beispiele:

  • Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen oder einen Arbeitsort haben, der weit von ihrem Hauptwohnsitz entfernt ist.
  • Selbstständige und Freiberufler, die einen Arbeitsort haben, der nicht in der Nähe ihres Hauptwohnsitzes liegt.
  • Berufspendler, die unter der Woche an ihrem Arbeitsort wohnen und am Wochenende nach Hause fahren.

Wichtig: Wenn ihr verheiratet seid und euer Ehepartner mit am Arbeitsort wohnt, könnt ihr die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in der Regel nicht absetzen. Denn in diesem Fall ist der zweite Wohnsitz kein beruflich bedingter, sondern ein privater.

Welche Kosten sind absetzbar?

Na, jetzt wird es doch so richtig interessant, oder? Denn jetzt geht es darum, welche Kosten ihr eigentlich absetzen könnt. Und das ist eine ganze Menge!

Unterkunftskosten

Ihr könnt die Miete für eure Zweitwohnung absetzen, inklusive aller Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Müllabfuhr. Achtet aber darauf, dass ihr nur die tatsächlich entstandenen Kosten angebt. Ihr könnt die Kosten für die Unterkunft in voller Höhe absetzen, allerdings gibt es eine Begrenzung. Die Unterkunftskosten sind in der Regel auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Wenn eure Miete höher ist, könnt ihr nur diesen Betrag geltend machen.

Einrichtungskosten

Auch die Kosten für die Einrichtung eurer Zweitwohnung könnt ihr absetzen. Dazu gehören Möbel, Küchengeräte, aber auch die Kosten für die Renovierung und Instandhaltung der Wohnung. Hier gibt es allerdings eine Besonderheit: Die Kosten für die Einrichtung könnt ihr nicht in voller Höhe absetzen, sondern nur anteilig. Und zwar über die AfA (Absetzung für Abnutzung). Das bedeutet, dass ihr die Kosten über mehrere Jahre verteilt absetzen könnt.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten zwischen eurem Hauptwohnsitz und eurem Arbeitsort könnt ihr auch absetzen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Entfernungspauschale: Ihr könnt die Entfernungspauschale (auch bekannt als Pendlerpauschale) für die einfache Entfernung zwischen eurem Hauptwohnsitz und eurem Arbeitsort geltend machen. Diese beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer.
  • Tatsächliche Fahrtkosten: Wenn ihr mit dem eigenen Auto gefahren seid, könnt ihr auch die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen, inklusive der Kosten für Benzin, Reparaturen und Versicherung. Allerdings müsst ihr dann nachweisen, dass ihr die Kosten tatsächlich getragen habt.

Sonstige Kosten

Darüber hinaus könnt ihr auch noch andere Kosten absetzen, wie zum Beispiel:

  • Umzugskosten: Wenn ihr aus beruflichen Gründen umziehen musstet, könnt ihr die Umzugskosten absetzen.
  • Telefon- und Internetkosten: Die Kosten für Telefon und Internet könnt ihr anteilig absetzen, wenn ihr diese auch beruflich nutzt.
  • Reinigungskosten: Die Kosten für die Reinigung eurer Zweitwohnung könnt ihr ebenfalls absetzen.

Wo trage ich die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung ein?

So, jetzt kommen wir zum wichtigsten Teil: Wo genau tragt ihr die Kosten für die doppelte Haushaltsführung in eurer Steuererklärung ein? Keine Sorge, es ist gar nicht so kompliziert, wie es vielleicht klingt! Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Anlage N

Die Anlage N ist das Herzstück für alle Arbeitnehmer. Hier tragt ihr alle Einnahmen und Ausgaben ein, die mit eurer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. In Zeile 31 (oder manchmal auch in der Zeile darunter, das kann variieren) der Anlage N gebt ihr die Unterkunftskosten für eure Zweitwohnung an. Achtet darauf, dass ihr hier die tatsächlichen Kosten eintragt, aber maximal den Betrag von 1.000 Euro pro Monat.

Fahrtkosten in Anlage N

Die Fahrtkosten tragt ihr ebenfalls in der Anlage N ein. In der Regel gibt es dafür eine separate Zeile, in der ihr die Entfernung zwischen eurem Hauptwohnsitz und eurem Arbeitsort angeben müsst. Das Finanzamt berechnet dann automatisch die Entfernungspauschale. Wenn ihr die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen möchtet, müsst ihr dies in der Anlage N gesondert angeben und Nachweise erbringen.

Sonstige Kosten und Anlage Sonstiges

Die sonstigen Kosten, wie zum Beispiel die Einrichtungskosten, Umzugskosten oder Telefon- und Internetkosten, tragt ihr in der Regel in der Anlage Sonstiges ein. Hier gibt es verschiedene Zeilen, in denen ihr die einzelnen Kostenarten angeben könnt. Achtet darauf, dass ihr alle Belege und Nachweise aufbewahrt, falls das Finanzamt diese benötigt.

Nutzung von Steuersoftware oder einem Steuerberater

Tipp: Wenn ihr euch unsicher seid, wie ihr die doppelte Haushaltsführung in eurer Steuererklärung angeben sollt, empfehle ich euch die Nutzung von Steuersoftware oder die Hilfe eines Steuerberaters. Steuersoftware führt euch Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und hilft euch, alle relevanten Angaben korrekt einzutragen. Ein Steuerberater kann euch individuell beraten und sicherstellen, dass ihr alle steuerlichen Vorteile optimal nutzt.

Fazit: Steuern sparen mit doppelter Haushaltsführung!

Na, habt ihr alles verstanden? Die doppelte Haushaltsführung ist eine super Möglichkeit, eure Steuerlast zu senken und bares Geld zu sparen. Denkt daran, die Voraussetzungen zu prüfen, alle relevanten Kosten zusammenzutragen und die Angaben korrekt in eurer Steuererklärung zu machen. Und keine Scheu, euch Hilfe zu holen, wenn ihr euch unsicher seid! Viel Erfolg beim Steuern sparen!

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bitte wendet euch bei konkreten Fragen an einen Steuerberater oder das Finanzamt.